Wenn Sie eine/n freiberufliche/n PhysiotherapeutIn (außerhalb des ambulanten und stationären Bereichs) aufsuchen möchten oder Ihnen dies ärztlich empfohlen wurde, beachten Sie bitte folgende fünf Schritte:
Für eine Physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie einen Verordnungsschein Ihres (Haus-) Arztes, auf dem folgendes angegeben ist:
Um nach der erfolgten Behandlung einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet zu bekommen, muss Ihre ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn durch die chefärztliche Abteilung Ihrer Krankenkasse bewilligt werden.
Für eine medizinische Begründung der Therapie, wenden Sie sich bitte an Ihren verordnenden
Arzt / Ärztin.
Auf Grundlage der Befunderhebung vereinbare ich mit Ihnen gemeinsam das individuelle Therapieziel und erstelle dar aus einen Behandlungsplan mit entsprechenden Maßnahmen.
Nach jeder Behandlung werden die Ergebnisse geprüft und der Behandlungsplan bei Bedarf angepasst.
Die Kosten für eine therapeutischen Behandlung variiert nach der Behandlungsdauer, sowie der Behandlungsart.
Ich informiere Sie, wenn gewünscht, vor Beginn der Behandlung über die Höhe des Honorars.
Bei WahltherapeutInnen müssen die Behandlungskosten von den PatientInnen vorfinanziert werden. Die PatientInnen können den jeweils gültigen Kassentarif bei ihrer zuständigen Krankenkasse geltend machen.
Informationen zur Höhe des Rückverrechnungsbetrages erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
( PhysioAustria 2014 )